Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, stellen Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes dar.
2. Der Liefervertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung die Annahme schriftlich bestätigen. Soweit detaillierte, befristete Angebote abgegeben wurden, kommt der Vertrag durch Bestellung innerhalb der Frist zustande.
3. Für Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung bzw. Bestellung maßgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.
4.1 Bei technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben, Abbildungen und dergleichen, behalten wir uns Änderungen vor.
4.2 Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und Bedienung benützt werden, soweit sie von uns entsprechend gekennzeichnet worden sind.
4.3 Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben.
5. Der Besteller hat uns auf die für seinen Betrieb besonders bestehenden gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
6.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge, in Deutscher Mark (DM), wenn nicht anders angegeben. Sämtliche Nebenkosten, wie z. B. die Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr und andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
6.2 Wir behalten uns eine im Verhältnis angemessene Preiserhöhung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der vertragsgemäßen Ablieferung die Lohnsätze oder die Materialpreise ändern.
7.1 Die Zahlungen sind vom Besteller an unseren Geschäftssitz ohne Abzüge zu leisten. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferung zu erfolgen.
7.2 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Skonto wird nur im Rahmen gesonderter Vereinbarung gewährt. Soweit bei früheren Geschäften andere Zahlungsweisen akzeptiert wurden, sind diese für neue Aufträge nicht gültig. Bei Zahlung durch Wechsel ist ein Skonto nicht möglich. Spesen und Steuern gehen zu Lasten des Kunden.
7.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung verzögert werden, soweit die Verzögerung nicht unangemessen lang ist. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen, zurückzuhalten oder mit diesen aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.
7.4 Müssen dem Besteller ausnahmsweise verlängerte Zahlungsfristen gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung im Werk noch ausstehen, einen Zins zu entrichten, der mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegt.
7.5 Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitungen ohne Mahnung ein. In diesem Fall hat der Besteller einen Zins zu entrichten, der mindestens 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegt. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Zahlung nicht aufgehoben.
8. Der Kaufgegenstand bzw. die Waren verbleiben in unserem Eigentum bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Ansprüche. Der Eigentumsübergang findet erst statt, wenn der gesamte Kaufpreis gezahlt und das Konto des Käufers für alle sonstigen Lieferungen ausgeglichen ist. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck dauert unser Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung dieser und Bezahlung aller Nebenspesen. Veräußert oder verarbeitet der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so setzt sich der Eigentumsvorbehalt an deren Surrogaten fort. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Er hat uns insbesondere von Pfändungsmaßnahmen unverzüglich zu unterrichten.
9.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Genehmigungen, Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen vorliegen, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und fälligen Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte abgeklärt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferungen im Werk erfolgt ist.
9.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
b) wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z. B. bei Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Naturereignissen, Unfällen, behördliche Maßnahmen
c) wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
9.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sie kann nur geltend gemacht werden, soweit die Verspätung durch uns verschuldet wurde. Der Anspruch auf Zahlung einer Konventionalstrafe entfällt, wenn dem Besteller auf Aufforderung hin durch Ersatzlieferung unverzüglich ausgeholfen wurde.
9.4 Die Konventionalstrafe beträgt für jede volle Woche höchstens 1/4 %, insgesamt aber nicht mehr als 5 %, berechnet auf dem Vertragspreis ohne Nebenkosten des verspäteten Teils der Lieferung. Bei Lieferungsfristen von über 5 Monaten geben die ersten zwei Wochen der Verspätung keinen Anspruch auf eine Konventionalstrafe.
9.5 Dem Besteller steht wegen Verspätung der Lieferung kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, die Verzögerung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Ein Recht vom Vertrag zurückzutreten, steht dem Besteller nur zu, wenn er vorher eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage) gesetzt hat.
10.1 Soweit es üblich ist, wird die Lieferung vom Hersteller während der Fabrikation geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, so sind sie schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
10.2 Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen, und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
10.3 Wünscht der Besteller Abnahmeprüfungen, so müssen sie schriftlich vereinbart werden.
11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Beim Nachweis fehlerhafter Lieferung steht uns wahlweise das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist oder das Recht auf Ersatzlieferung zu.
11.2 Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung innerhalb der Garantiezeit schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
11.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Hersteller ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
11.4 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt. Im Schadensfall ist der Besteller verpflichtet, umgehend geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schaden so gering als möglich zu halten.
11.5 Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung der beanstandeten Waren; soweit diese Maßnahmen die Beanstandungen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
12. Die Verpackung wird von uns besonders verrechnet und nicht zurückgenommen, ist sie jedoch als unser Eigentum deklariert, so muss sie franko an uns zurückgeschickt werden.
13. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Wird der Versand verzögert oder unmöglich aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung des Bestellers gelagert.
14.1 Besondere Wünsche, betreffend Versand und Versicherung sind uns mit dem Auftrag bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungs- oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
14.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie schon von uns abgeschlossen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
15. Scheck und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung Statt angenommen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und uns ist Bersenbrück.
17. Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder der Bestellungsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.


